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UN-Kaufrecht fuer internationale Warenvertraege: CISG-Anwendung, Abwahl, kollidierende AGB, Lieferung, Maengelruege, Nachbesserung, Aufhebung, Schaden und Transport. Zehn Fachskills und ein Hauptskill begleiten beide Vertragsseiten bis zum fertigen Dokument.
Klärt Anwendbarkeit, Abwahl und ergänzendes Recht beim internationalen Warenkauf und erstellt eine begründete Mandatsauskunft oder eindeutige Rechtswahlklausel. Prüft Artikel 1 bis 13 CISG und Vertragsstaatenvorbehalte.
Trennt kaufrechtliche Gefahr nach Artikeln 66 bis 70 CISG, Incoterms-Kosten und Eigentum vom eigenständigen Transportanspruch nach CMR. Erstellt getrennte Verkäufer- und Frachtführeranschreiben mit passenden Vorbehalten und Fristen.
Führt internationale Warenkaufmandate für Käufer oder Verkäufer vom Lesen der Unterlagen über gezielte Rückfragen zum fertigen Brief, Vertragsnachtrag oder Gutachten. Hauptskill für zehn Fachskills zum UN-Kaufrecht CISG.
Erstellt Zahlungs- und Abnahmeaufforderungen oder Käufererwiderungen nach Artikeln 53 bis 65 CISG. Prüft Fälligkeit, Dokumente, Untersuchung, Nachfrist, Spezifikation und Verkäuferaufhebung statt einer pauschalen Mahnung.
Prüft drohende Nichterfüllung, Leistungsaussetzung und Ratenlieferungen nach Artikeln 71 bis 73 CISG. Verfasst konkrete Sicherungsaufforderungen und begrenzte Aufhebungserklärungen ohne vorschnellen Vertragsabbruch.
Prüft Lieferung, Dokumente, Qualität, Verpackung und Rechte Dritter nach Artikeln 30 bis 37 und 41 bis 42 CISG. Verknüpft Sollbeschaffenheit, Gefahrzeitpunkt und technische Belege und erstellt eine konkrete Leistungsaufforderung oder Einwendung.
Wählt für Käufer und Verkäufer zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung und Vertragsaufhebung. Prüft Artikel 25 bis 28 und 45 bis 52 CISG, konkrete Heilungsangebote und eigenständige Aufhebungsfristen vor einem Deckungskauf.
Gestaltet Rückgabe, Kaufpreiserstattung, Erhaltung und Verwertung nach Artikeln 81 bis 88 CISG und prüft externe Verjährung. Trennt Mängelanzeige, Aufhebungsfrist, CMR-Frist und Verjährung in einem konkreten Abwicklungsdokument.
Beziffert Schaden, Deckungskauf, Marktpreisdifferenz und Zinsen nach Artikeln 74 bis 80 CISG. Prüft Vorhersehbarkeit, Schadensminderung, Befreiung und Mitverursachung und erstellt eine belegte Forderung oder Abwehrrechnung.
Sichert Untersuchung, konkrete Mängelanzeige und Übermittlungsbelege nach Artikeln 38 bis 44 CISG. Prüft erkennbare und verdeckte Fehler, Verkäuferkenntnis und Entschuldigung und erstellt eine fertige Rüge oder begründete Rügeeinwendung.
Prüft Angebot, Annahme, AGB-Einbeziehung, widersprüchliche CISG-Abwahl und spätere Bestätigung. Entwickelt nach Artikel 8 sowie Artikeln 14 bis 24 und 29 CISG den belegbaren Vertragsinhalt sowie fertige Klarstellungs- und Nachtragsklauseln.