klotzkette/ki-halluzinationsreduzierer
Juristische Fundstellen am zugänglichen Originalvolltext prüfen: Existenz, Identität, Fundpunkt, Aussagekraft und Fallübertragbarkeit getrennt belegen. Zehn Fachskills und ein Hauptskill liefern Prüfbericht, offene Befunde und nachvollziehbare Korrekturfassung.
Sucht juristische Fundstellen ausschließlich in maßgeblichen Originalquellen und dokumentiert den tatsächlichen Volltextzugang. Unterscheidet amtliche Entscheidung, Pressemitteilung, Metadaten und gesperrte Quelle, ohne fehlenden Zugang durch Zweitquellen zu ersetzen.
Prüft, ob eine gelesene Originalfundstelle die konkrete Rechtsbehauptung tatsächlich trägt. Trennt gerichtliche Aussage, Schlussfolgerung und nicht entschiedene Frage und erstellt einen begründeten Befund mit Aussagegrenzen statt bloßer Themenähnlichkeit.
Prüft, ob Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, ECLI und Veröffentlichungsfundstelle wirklich dieselbe Entscheidung bezeichnen. Erkennt vermischte Nachweise und trennt eine echte Entscheidung von einer falschen Parallelfundstelle.
Erfasst sämtliche Fundstellen eines juristischen Dokuments mit ihrer konkreten Aussage und Textposition. Trennt wiederkehrende Quellen von einzelnen Zitatvorkommen und weist unlesbare Teile, verkürzte Nachweise und ungeprüfte Aussagen aus.
Prüft juristische Texte durchgehend auf Existenz und Identität ihrer Quellen, richtige Fundpunkte, Aussagekraft und Fallübertragbarkeit. Erstellt einen belegten Prüfbericht und eine getrennte Korrekturfassung; fehlender Originalvolltext bleibt ausdrücklich unverifiziert.
Prüft Literatur, Gesetzgebungsmaterialien und technische Standards nach ihrer Quellenart. Trennt Katalognachweis von gelesenem Originalvolltext, wahrt Zugangsschranken und benennt, welche Aussage und welche rechtliche Bedeutung tatsächlich belegt sind.
Kontrolliert Vollständigkeit, Quellenzugriff, getrennte Prüfbefunde und Textänderungen eines juristischen Fundstellenchecks. Prüft neue Fassungen gezielt nach und verhindert unbelegte Gesamtfreigaben oder stillschweigend übernommene Altbefunde.
Gleicht Normzitate mit zugänglichen amtlichen Originaltexten und dem maßgeblichen Zeitpunkt ab. Prüft Absatz, Nummer, Verweisung, Änderung und Übergangsrecht und liefert einen nachvollziehbaren Fassungs- und Anwendbarkeitsvermerk.
Erstellt aus einzeln belegten Quellenbefunden einen verständlichen juristischen Prüfbericht und eine nachvollziehbare Korrekturfassung. Erhält das Original, trennt ungeprüfte Stellen von Fehlern und verschleiert keinen Fundstellenwechsel.
Prüft, ob eine im Originalvolltext gelesene Quelle die konkrete Fallargumentation trägt. Trennt tragende Gründe, Zusatzbemerkungen, Tatsachenunterschiede und Gegenargumente und liefert einen begründeten Übertragbarkeitsvermerk je Fundstellenvorkommen.
Vergleicht wörtliche und sinngemäße Nachweise mit dem tatsächlich gelesenen amtlichen Fundpunkt. Erkennt falsche Randnummern, Seitenverwechslungen, sinnverändernde Auslassungen und die Verwechslung von Parteivortrag mit gerichtlicher Aussage.